Es ist Aufgabe der Rechtsordnung sicherzustellen, dass der individuelle Wille respektiert wird, und zwar auch im Alter, bei Pflegebedurftigkeit und bei Behinderung. Wenn Personen aufgrund einer psychischen Krankheit (z.B. Demenz) oder geistigen Behinderung Entscheidungen nicht mehr ohne Schaden fur sich selbst treffen konnen, bedurfen sie jedoch eines besonderen rechtlichen Schutzes. Ausgehend von einer rechtstatsachlichen Erhebung zu Alter und Pflegebedurftigkeit werden in einem Rechtsvergleich zwischen Osterreich und Deutschland die verfassungs- und privatrechtlichen Grundlagen der Selbstbestimmung und Privatautonomie untersucht. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Zivilrecht gelegt, das die Grundlage fur die Rechtsbeziehungen zwischen den Leistungsanbietern im Pflegebereich und den Konsumenten, den pflegebedurftigen Menschen, darstellt. Daruber hinaus behandelt die Arbeit allgegenwartige Fragen im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung und der Versorgung pflegebedurftiger Personen.